Eines der kuriosen Art und Weise, denn der nach seinem Crash sichtlich angeschlagene Kärntner fabrizierte im ersten Durchgang einen Frühstart.
Die FIS-Regel 613.7
Schönfelder katapultierte sich vier Sekunden zu früh aus dem Starthaus, verstieß damit gegen FIS-Regel 613.7 und wurde daher disqualifiziert.
Die FIS-Regel besagt, dass die Läufer am Start ein Zehnsekunden-"Zeitfenster" zur Verfügung haben, fünf Sekunden vor und fünf Sekunden nach dem offiziellen Startsignal.
Piepsignale zehn bzw. fünf Sekunden vor dem "Zeitfenster" sowie manchmal auch verbale Hinweise des Startrichters ("Noch 30 Sekunden") helfen dem Athleten bei der Orientierung.
"Es war sehr dubios"
Schönfelder will von alldem diesmal nichts mitbekommen haben, richtete aber nach der Disqualifikation keinerlei Vorwürfe gegen den Startrichter. "Ich habe ehrlich gesagt keine Erklärung dafür. Es war sehr dubios, aber jetzt hilft es nichts mehr", erklärte Schönfelder nach dem kuriosen Out.
Der Startrichter hat laut Reglement dann die Pflicht, den Fehlstart des Athleten per Funk bekannt zu geben. FIS-Renndirektor Günther Hujara meinte zur Panne des 29-Jährigen: "Vielleicht hat ihn auch sein Trainingssturz noch belastet. Auf jeden Fall passiert einem so etwas wohl nur ein Mal im Leben."
Therapie statt zweiter Durchgang
Der Unglücksrabe hatte wirklich noch mit den Folgen seines Sturzes zu kämpfen. Nach seinem Schleudertrauma leidet der zweifache Olympia-Dritte 2006 unter Kopf- und Nackenschmerzen.
Im Zielraum klagte Schönfelder nach einer den Umständen entsprechend sensationellen Fahrt (zwölfte Zeit) mehrmals über Schwindel. Deshalb vermutet der Wahlwiener, dass er beim Sturz auch eine leichte Gehirnerschütterung erlitten hat.
"Schade, ich bin enttäuscht. Da wäre im zweiten Durchgang noch einiges drinnen gewesen", meinte Schönfelder. Das Positive daran: Schönfelder konnte sofort nach dem ersten Durchgang zur Therapie ins Mannschaftshotel Adler zurückkehren und die Vorbereitungen auf den Slalom am Sonntag starten.
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