Auch Schröcksnadel muss sich erklären
Insgesamt zehn Personen, darunter auch ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel, müssen sich vor der italienischen Justiz verantworten und haben nun 20 Tage Zeit, um den Staatsanwälten ihre Verteidigungsdossiers vorzulegen.
Neben Schröcksnadel gehören der Ex-ÖSV-Trainer Walter Mayer, der ehemalige ÖSV-Langlauf-Cheftrainer Emil Hoch, der ehemalige ÖSV-Sportdirektor für Langlauf und Biathlon, Markus Gandler, und der Sportmediziner Peter Baumgartl zu den Beschuldigten, wie die Turiner Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte.
Von Athletenseite sind die Ex-Biathleten Wolfgang Perner und Wolfgang Rottmann sowie die Langläufer Martin Tauber, Johannes Eder und Jürgen Pinter betroffen.
Verletzung des Anti-Doping-Gesetzes?
Den neun Österreichern und dem aus Liechtenstein stammenden Hoch wird Verletzung des italienischen Anti-Doping-Gesetzes vorgeworfen. Laut dem Turiner Staatsanwalt Raffaele Guariniello, der die Ermittlungen geführt hatte, war Doping unter den österreichischen Athleten kein isolierter Fall, sondern eine gut organisierte Strategie.
ÖSV "noch nicht kontaktiert"
Der ÖSV teilte daraufhin am Dienstagabend mit, dass man von der Staatsanwaltschaft Turin bis dato noch nicht kontaktiert worden sei. Allfälligen Aufforderungen um Übermittlung von Stellungnahmen oder neuen Unterlagen werde man "selbstverständlich" nachkommen.
Der ÖSV legte in einer Aussendung Wert auf die Feststellung, dass "nach den akribischen Ermittlungen und Verfahren der unabhängigen ÖSV-Disziplinarkommission und des Dopingpanels der FIS" beschuldigte Personen, bei denen Verstöße festgestellt wurden, sanktioniert worden seien.
Die genannten Gremien hätten festgestellt, dass etwa Gandler und Baumgartl "kein Verschulden trifft", ÖSV-Boss Schröcksnadel sei laut FIS-Vorstand "keinerlei Haftung oder Verantwortlichkeit in dieser ganzen Angelegenheit anzulasten".
Verantwortung beim ÖOC
Weiters hielt der Skiverband fest, dass die Verantwortung für die österreichische Olympiamannschaft in Turin "ausschließlich" beim Chef der Mission des Österreichischen Olympischen Komitees, ÖOC-Generalsekretär Heinz Jungwirth, gelegen sei und nicht beim ÖSV.
Der Verband hat laut Staatsanwalt nun 20 Tage Zeit, Unterlagen nachzureichen, dann wird über etwaige Anklageerhebungen wegen Verletzung des italienischen Anti-Doping-Gesetzes entschieden.
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