Deutschland billigt Stadionverbot bei bloßem Verdacht

Stadionverbote gegen Fußballfans können auch dann zulässig sein, wenn die Beteiligung an Gewalttaten nicht nachgewiesen ist. Das entschied der deutsche Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe.

Damit wies das Gericht die Klage eines Fans und Dauerkarteninhabers des FC Bayern München ab, der im März 2006 nach einem Spiel beim MSV Duisburg mit einer Gruppe des Fanclubs Schickeria München in Auseinandersetzungen mit Duisburger Zuschauern verwickelt gewesen sein soll.

Der Bayern-Fan bestritt jede Beteiligung und erhielt trotzdem ein bundesweites Stadionverbot für gut zwei Jahre. Nach den Worten des BGH ist das vom Hausrecht des Vereins gedeckt.