Der 26-jährige Tour-Gesamtdritte und -Bergkönig, der bei einer nachträglichen Untersuchung von zwei Proben des Dopings überführt worden war, hatte am 15. Oktober die missbräuchliche Verwendung des EPO-Mittels CERA vor der Tour de France gestanden.
Kein Kronzeuge
"Ich habe meine Aussage getätigt und bin ehrlich gewesen", sagte Kohl nach der Anhörung am Montag. "Wenn es gewürdigt wird, ist es ein gutes Zeichen für den Sport, für die Sportler. Wenn nicht, werden wir in das leidige Thema des Schweigens zurückkommen."
Die Anhörung des Wolkersdorfers vor dem fünfköpfigen Gremium dauerte 2:40 Stunden, danach verließ Kohl mit Anwalt Siegfried Fröhlich den Saal im Wiener Haus des Sports. Die Kommission unter Vorsitz des Anwalts Gernot Schaar verkündete ihr Urteil um 13.00 Uhr.
"Ich finde es schade"
Die Kronzeugenregelung, die bei Nennung von Hintermännern eine Reduzierung der Sperre für Doping-Erstvergehen auf die Hälfte vorsieht, kam bei Kohl demnach nicht zur Anwendung, weil Kohl zwar seine Beweggründe, aber keine Namen preisgab.
"Ich finde es schade, dass ich die gleiche Strafe bekomme wie jemand, der alles leugnet", erklärte Kohl. "Das ist der falsche Weg, der aufgezeigt wird. Ich habe definitiv dargelegt, wie es zur Beschaffung kam. Mir hätte schon ein Tag weniger gereicht, um zu sehen, dass es Sinn macht, Hintergründe zu nennen."
"Das Urteil war klar"
Zur Frage, ob er, wie mehrfach angekündigt, Hintermänner genannt habe, wollte sich der Wahl-Kärntner nicht äußern. "Da sage ich nichts dazu." Kommissionsvorsitzender Schaar: "Er hat uns keine Namen genannt, wer seine Hintermänner sind, damit war das Strafausmaß klar."
Kohl-Manager Stefan Matschiner, der in Amsterdam, wo er auf den Weiterflug nach Nairobi in Kenia wartet, von der zweijährigen Sperre erfuhr, war enttäuscht: "Ich hätte sehr wohl gehofft, dass seine kooperative Haltung strafmildernd gewürdigt wird. Aber ich war nicht dabei, kann deshalb nicht mehr dazu sagen."
Berufung möglich
Kohl hat nun die Möglichkeit der Berufung bei der Unabhängigen Schiedskommission in Österreich sowie anschließend noch vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne.
Der gefallene Tour-Held will sich erst nach schriftlicher Zustellung des für ihn "maßlos enttäuschenden" Urteils entscheiden, ob er gegen die zweijährige Sperre Einspruch erheben wird oder nicht.
Gefahr aus Frankreich?
Derweil droht neues Ungemach aus Frankreich: Riccardo Ricco, wie Kohl bei der Tour positiv auf CERA getestet und nach Geständnis von der Anti-Doping-Kommission Italiens für zwei Jahre gesperrt, wurde vor einem Gericht in Foix über die verwendeten Dopingmittel befragt.
Einfuhr und Besitz von Dopingsubstanzen sind in Frankreich verboten, bei einer Verurteilung drohen dem 25-jährigen Italiener bis zu drei Jahre Haft und 45.000 Euro Geldstrafe. Wie Kohl hatte Ricco beteuert, nur vor der Tour de France, aber nicht in Frankreich gedopt zu haben.
Michael Fruhmann, ORF.at
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