Acht Transfers ohne Lizenz?

Red Bull brachte Widerklage bereits am 21. Jänner ein.
Das Landesgericht Innsbruck hat am Donnerstag mehrere Medienberichte bestätigt, wonach vom Bundesligisten Red Bull Salzburg bereits am 21. Jänner eine Widerklage zu dem vom ehemaligen Trainer und Sportdirektor Kurt Jara geführten arbeitsgerichtlichen Verfahren eingebracht wurde.

Nachdem die nächste Verhandlung in der Causa am Arbeitsgericht bereits kommende Woche (26. Februar) stattfindet, wird über die Feststellungsklage von Red Bull voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Haftet Jara für allfällige Schäden?
Mit der Widerklage strebt Red Bull die Feststellung an, dass der ehemalige Trainer Jara für alle künftigen Nachteile aus Verstößen gegen Vorschriften für die vom ÖFB genehmigten Spielervermittler bei Spielertransfers zu haften hat - insbesondere für die Nachteile aus den wegen dieser Verstöße verhängten Strafen. Die Feststellungsklage wurde mit 1,5 Millionen Euro bewertet.

Der aktuelle Tabellenführer und Titelfavorit der am Wochenende in die Frühjahrsmeisterschaft startenden Bundesliga, hatte den damaligen Trainer Jara Anfang Juni 2006 wegen angeblicher Ungereimtheiten bei Spielertransfers gefeuert.

Selbstanzeige beim ÖFB
Danach klagte Jara den Verein u. a. wegen 1,22 Millionen Euro entgangenen Gehalts. Mit der Widerklage will Red Bull nun feststellen lassen, dass Jara für einen allfälligen Schaden aus den in seiner Ära getätigten Transfers zu haften hat.

Red Bull Salzburg hatte bereits während der gerade ablaufenden Winterpause Selbstanzeige bei der zuständigen Spielervermittler-Kommission des ÖFB wegen früherer Spielertransfers erstattet. Der Verein hat dabei zugegeben, nicht alle Bestimmungen des FIFA-Reglements in Zusammenhang mit Spielervermittlern eingehalten zu haben.

Unterlagen liegen bei Bundesliga und FIFA
Es handle sich dabei um insgesamt acht Fälle, die in den Jahren 2005 und 2006 abgewickelt worden seien, hieß es damals. In zwei internationalen und sechs nationalen Transfers sollen Manager oder Berater im Spiel gewesen sein, die über keine FIFA-Lizenz verfügten.

Die österreichischen Übertritte wurden mittlerweile an den Bundesliga-Senat II (Schlichtungsstelle) und die internationalen Transaktionen an den Weltfußball-Verband (FIFA) weitergeleitet.

Anwalt warnte Jara vor Carboni-Transfer
Der "Kurier" berichtete in seiner Donnerstag-Ausgabe etwa vom Transfer des Argentiniers Ezequiel Alejo Carboni, bei dem Jara als Salzburger Sportdirektor in Summe 499.000 Euro an Provisionen ausgeschüttet haben soll.

Vor Gericht "rechtfertigte" sich Jara, dass es sich dabei um eine versteckte, damit aber auch verbotene Transfersumme gehandelt habe. Fußballanwalt Christian Flick sagte gegenüber dem "Kurier" sogar, dass er Jara vor dieser Abwicklung des Carboni-Transfers schriftlich gewarnt habe.

Schwedler bekam in Salzburg das Sechsfache
Die "Tiroler Tageszeitung" wiederum zeigte in ihrer Donnerstag-Ausgabe am Beispiel Alexander van Schwedler auf, was damals so alles ablief. Im Jänner 2005 sei Schwedler dem damaligen Zweitligisten SV Ried angeboten worden, für ein Monatsfixum von 3.000 Euro brutto (Punkteprämie 500 Euro) und ablöse- bzw. provisionsfrei.

Im Mai 2005 wurde Schwedler über den Schweizer Spielerberater Fioranelli Red Bull Salzburg zu folgenden Bedingungen angeboten - und gekauft: Bonus nur für die Vertragsunterzeichnung 80.000 Euro brutto, Monatsfixum 18.000 brutto,
Punkteprämie 1.500 brutto.

Für Salzburg habe Von Schwedler plötzlich 40.000 Euro Vermittlungsgebühr gekostet und war auch nicht mehr ablösefrei: An AS Bari wurden 310.000 Euro überwiesen. Der Spieler habe sich also innerhalb von vier Monaten um 700.000 Euro verteuert.

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