Haftgründe bleiben aufrecht

Mayer bleibt weitere vier Wochen in seiner Zweimannzelle in Wien.
Das Wiener Straflandesgericht hat am Mittwochnachmittag die U-Haft über den der Weitergabe von Dopingmitteln verdächtigten ehemaligen ÖSV-Trainer Walter Mayer um weitere vier Wochen verlängert.

"Die Haftgründe Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr bleiben aufrecht", gab Gerichtssprecher Christian Gneist auf Anfrage der APA bekannt.

Beschwerde gegen U-Haft
Der ehemalige Langlauf- und Biathlontrainer soll bei der Haftprüfung von mehreren Anwälten unterstützt worden sein.

Diese legten gegen die Entscheidung der Haftrichterin Beschwerde ein, da in ihren Augen die Aufrechterhaltung der U-Haft unverhältnismäßig ist.

Mit dem Rechtsmittel muss sich nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG) als zuständige Berufungsbehörde auseinandersetzen.

Anwalt abgeblitzt
Am Dienstag hatte Mayers "ständiger Anwalt" Christian Pilz am Wiener Straflandesgericht einen Enthaftungsantrag eingebracht.

Er forderte die sofortige Freilassung seines Mandanten, der bereits seit knapp zwei Wochen in einer Zweimannzelle in U-Haft sitzt.

Schwere Vorwürfe
Zugleich erhob Pilz schwere Vorwürfe gegen die in der Dopingaffäre ermittelnde Sonderkommission (SoKo) Doping und die Justiz.

Pilz behauptete, ein Sonderermittler, der mit einer populären Olympiasiegerin verwandt sein soll, habe Mayer nach dessen Verhaftung entgegen einer Anordnung nicht unverzüglich ins Wiener Landesgericht überstellt.

Vielmehr habe er ihn "im Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände 'versteckt' und zu seiner persönlichen 'Verfügung' festgehalten", wie der Jurist am Dienstag in einem Schreiben an die APA formulierte.

Verfälschter Akt?
Der betreffende Beamte "verfälsche" außerdem den Akt, indem er Protokolle unrichtig bezeichne. "Derartiges macht ein Beamter eines Sonderkommandos nicht grundlos", hielt Pilz fest und vermutete, der Beamte sei "in die Szene in unbekanntem Ausmaß involviert".

Gegen Mayer gebe es "keinen einzigen Beweis", betonte der Anwalt. Der gegen ihn begründete Verdacht beruhe einzig auf den Angaben eines im laufenden Verfahren ebenfalls als Beschuldigter geführten Mannes, der behaupte, Mayer habe am 25. Oktober 2008 auf dem Parkplatz Minimundus in Klagenfurt verbotene Substanzen übernommen.

Mayer habe an diesem Tag allerdings nachweislich der Eröffnung einer Laufarena beigewohnt, so der Anwalt.

Aufsichtsbeschwerden
Der Justiz wirft Pilz vor, ihn in seinen Verteidigerrechten zu beschneiden. Er habe bisher keine vollständige Akteneinsicht erhalten. Mayer werde widerrechtlich angehalten, da kein Haftgrund vorliege.

Pilz kündigte Aufsichtsbeschwerden gegen die Justizorgane an. Zu Mayers Befinden, der sich im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus befindet, bemerkte Pilz: "Es geht ihm den Umständen entsprechend eigentlich sehr gut."

Die Justiz habe sich offenbar erwartet, dass Mayer psychisch zusammenbreche, "aber jemand, der den Wasalauf durchdrückt und gewinnt, hat eine gewisse mentale Stärke".

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