Verbotene Mittel weitergegeben

Kohl muss nun mit weiteren Ermittlungsschritten gegen ihn rechnen.
Der wegen EPO-Dopings gesperrte und mittlerweile zurückgetretene Radprofi Bernhard Kohl hat erstmals zugegeben, verbotene Substanzen nicht nur selbst konsumiert, sondern diese auch weitergegeben zu haben.

Kohls Rechtsvertreter Manfred Ainedter bestätigte am Dienstag eine entsprechende ORF-Meldung und präzisierte diese: "Es stimmt, dass Kohl dem Hannes Hempel etwas gegeben hat."

Hempel drei Ampullen AMTH-2 überlassen
Konkret behauptet Kohl, er habe dem früheren Radprofi und nunmehrigen Triathleten drei Ampullen AMTH-2 - in der Wirkung angeblich Testosteron vergleichbar - zu je einem Milliliter überlassen, wobei allerdings derzeit fraglich ist, ob diese Substanz unter das Arzneimittelgesetz oder das Anti-Doping-Gesetz fällt.

Die entsprechenden chemischen Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Im Austrian Research Center (ARC) und im von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) akkreditierten Labor in Seibersdorf war zu erfahren, dass man derzeit damit beschäftigt sei, der Substanz auf den Grund zu gehen.

Übergabe "Anfang 2008"
"Die Übergabe hat glaublich Anfang 2008 stattgefunden", sagte Kohl-Anwalt Ainedter. Falls das zutrifft, wäre diese nicht nach dem erst im vergangenen August in Kraft getretenen Anti-Doping-Gesetz, sondern allenfalls nach dem Arzneimittelgesetz strafbar.

Die Kosten für das AMTH-2 will Kohl mit drei insgesamt 300 Euro teuren CERA-Spitzen "gegenverrechnet" haben, die er zuvor von Hempel erhalten habe. Er selbst habe das neue Mittel über seinen früheren Manager Stefan Matschiner kennengelernt.

Wieder vor die SoKo zitiert
Die SoKo Doping wird Kohl am kommenden Montag zu den neuen, von ihm erhobenen Vorwürfen befragen. Die Staatsanwaltschaft Wien dürfte gegen den Ex-Radprofi - sollten sich seine Angaben als inhaltlich zutreffend erweisen - weitere Ermittlungsschritte setzen.

Gegen Kohl sind bereits Untersuchungen im Zusammenhang mit einer möglichen Beteiligung am von Matschiner betriebenen Blutdoping im Gang.

Freiwillige Selbstbezichtigung
Auf die Frage, weshalb Kohl erst jetzt die Weitergabe von dubiosen Substanzen zugebe, erwiderte sein Anwalt: "Das war bisher nie Thema. Er ist nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten." Die nunmehrige Selbstbezichtigung ist für Ainedter "ein weiterer Hinweis, dass Kohl immer die Wahrheit gesagt hat und weiter sagen wird".

Ainedter dementierte kursierende Gerüchte, denen zufolge Kohl auch weitere Sportler aus der Radsportszene - womöglich noch in der zweiten Jahreshälfte 2008 - mit Mitteln versorgt haben soll.

Sollte Kohl das dessen ungeachtet nachgewiesen werden können, wäre ein derartiges Verhalten jedenfalls nach dem Anti-Doping-Gesetz strafbar. Möglicher Strafrahmen: bis zu drei Jahre Haft.

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