Laut ORF.at-Informationen soll die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) im Zuge der Humanplasma-Affäre auch ein Verfahren gegen die frühere Leichtathletin einleiten. Graf - für sie gilt die Unschuldsvermutung - müsste sich vor der unabhängigen Rechtskommission der NADA unter Vorsitz von Gernot Schaar verantworten.
"Keine Menschenjäger"
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©Bild: GEPA/Hans Oberlaender |
Weiters meinte Schwab: "Es geht dabei nicht um die Person Steffi Graf, auch nicht um Namen. Wir sind um Aufklärung bemüht, aber keine Menschenjäger. Für uns geht es darum, die Aktivitäten sämtlicher Personen, die zwischen 2003 und 2006 bei Humanplasma waren, nach den damals geltenden Dopingrichtlinien zu überprüfen, um die Gerüchte endgültig aus der Welt zu schaffen."
Graf selbst war für eine konkrete Stellungnahme zum avisierten NADA-Verfahren nicht bereit, sie habe zu diesem Thema gegenüber der SoKo Doping unter Wahrheitspflicht alles gesagt, teilte sie ORF.at mit. Ihre Aussagen seien in den Akten protokolliert. Dem sei nichts hinzuzufügen.
Erste Urteile im Sommer
Laut Schwab sollen die betroffenen Sportler und Ex-Sportler und Betreuer in den nächsten Wochen über die Einleitung der Dopingverfahren informiert werden. "Zuerst werden die Athleten und der zuständige Fachverband darüber in Kenntnis gesetzt und in weiterer Folge auch die Öffentlichkeit", sagte Schwab.
Ob gegen Graf ein Verfahren eingeleitet wird bzw. ob auch Graf dabei sein wird, ließ Schwab offen. Er wolle und könne in der derzeitigen Phase keine Namen nennen. Auch nicht jenen von Graf, die zugab, bei Humanplasma gewesen zu sein, sich Blut abnehmen ließ, aber nie rückgeführt haben wollte. Graf sei sich keiner unrechtmäßigen Handlung bewusst, wie sie stets betonte.
Mit ersten Urteilen der NADA-Rechtskommission rechnet Schwab im Sommer. Im Frühjahr 2011 sollen, je nach Verhandlungsdauer, sämtliche Verfahren abgeschlossen sein. "Wir haben derzeit viel zu tun und keinen Zeitdruck. Doping verjährt erst nach acht Jahren", ergänzte der NADA-Chef. Nach Verfahrenseröffnung müsse binnen acht Wochen eine mündliche Verhandlung abgehalten werden.
Rückendeckung der WADA
Die Rechtskommission habe dann zu entscheiden, ob aufgrund der vorliegenden Beweise zum damaligen Zeitpunkt ein Verstoß gegen damals gültige Anti-Doping-Bestimmungen gesetzt wurde. Juristische Rückendeckung hatte sich die NADA von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) geholt.
Die Wiener Blutbank Humanplasma hatte schon im vergangenen Jahr eingeräumt, von 2003 bis 2006 rund 30 Sportlern zu späteren Dopingzwecken Blut abgenommen zu haben. Organisatoren sollen unter anderen der frühere ÖSV-Trainer Walter Mayer und Sportmanager Stefan Matschiner gewesen sein.
Namentlich bekannt wurden von den mutmaßlichen Kunden bisher nur wenige, neben Ex-Radprofi Bernhard Kohl waren das u. a. Graf, die ihre Karriere Ende 2003 überraschend beendet hatte, und österreichische Spitzenruderer, die wie Graf vehement bestritten, die Blutkonserven zur Leistungssteigerung später verwendet zu haben.
Michael Fruhmann, ORF.at
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