Keine weiteren Verfahren im Mai

"Wir müssen bei keinem der zu prüfenden Fälle Angst haben, dass er verjähren könnte."
Nach der Einleitung der Dopingverfahren gegen Ex-Leichtathletin Stephanie Graf und Ex-Läuferin Eva-Maria Gradwohl in der vergangenen Woche ist bei der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) wieder Ruhe eingekehrt, mit neuen Namen ist in nächster Zeit nicht zu rechnen.

"Im Mai werden von der NADA mit Sicherheit keine weiteren Verfahren gegen Sportler oder Sportlerinnen mehr in Angriff genommen", sagte NADA-Geschäftsführer Andreas Schwab gegenüber ORF.at am Dienstag. "Die Rechtskommission ist ausgelastet."

Sicherung der Beweismittel
Acht bis zehn Dopingverfahren seien vor der unabhängigen Rechtskommission der NADA derzeit anhängig, bevor neue hinzukommen, müssten die alten beendet werden, so Schwab, der auf noch zu bewältigende Aktenberge verwies.

"Wir haben jede Menge aufzuarbeiten und zu prüfen, bevor wir wieder initiativ werden können. Zudem laufen noch weitere Ermittlungen der Sonderkommission (SoKo) Doping, die wir abwarten, weil Beweismittel gesichert werden müssen."

Zeitlicher Druck ist gering
Durch die Verpflichtung zur Ansetzung eines mündlichen Anhörungstermins binnen acht Wochen seien den NADA-Aktivitäten gesetzlich enge Grenzen gesetzt. "Das würde sich derzeit einfach nicht ausgehen, deshalb müssen wir uns wieder etwas Luft verschaffen", begründete der NADA-Chef.

Der zeitliche Druck ist laut Schwab dennoch gering, denn durch die Verjährungsfrist für Dopingvergehen von acht Jahren habe die NADA ausreichend Luft nach oben. "Wir müssen bei keinem der zu prüfenden Fälle Angst haben, dass er verjähren könnte. Das geht sich aus."

Stillschweigen über Namen
Strenges Stillschweigen herrscht freilich über die weiteren Namen der mutmaßlich in die Humanplasma-Affäre involvierten Athleten. Schwab verwies auf die gewohnte Vorgangsweise zum Schutze der betroffenen Sportler.

Details würden erst nach Abschluss sämtlicher Vorerhebungen und Beweisaufnahmeverfahren mitgeteilt, "um Sportler nicht ungerechtfertigt eines Dopingverstoßes zu bezichtigen, sollte sich später vielleicht herausstellen, dass die Verdachtslage zur Einleitung eines Verfahrens nicht ausreichend ist".

Bis zu 30 Athleten betroffen?
Erst nach Einleitung des Verfahrens gelte es für die Rechtskommission im Wesentlichen zu prüfen, ob die Vorgänge bei Humanplasma zwischen 2003 und 2006 einen Verstoß "gegen die damals gültigen Anti-Doping-Bestimmungen darstellen oder nicht".

Bis zu 30 in- und ausländische Sportler könnten davon betroffen sein.

Michael Fruhmann, ORF.at

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